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Sportpark Friesenplatz Nutzungsordnung

Im Ordnungstext sind alle Geschlechter gleichberechtigt angesprochen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde
darauf verzichtet, die weibliche, männliche und diverse Form aufzuführen.

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Alle Sportparknutzer und Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die Sportanlage pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass sie optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleibt. Mit dem Betreten des Sportparks erkennt der Benutzer die Bestimmungen dieser Sportpark-Nutzungsordnung in vollem Umfang an.

Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend dem Platzwart anzuzeigen.

§ 2 Nutzungsberechtigte

Die Nutzung der Sportanlage ist nur Mitgliedern und Vertragspartnern, insbesondere Schulen und Kindergärten, vorbehalten. Eine Liste der Vertragspartner mit deren Nutzungszeiten hängt am Schwarzen Brett an der Geschäftsstelle aus. Drittnutzer müssen sich eine Nutzung durch die Geschäftsstelle oder per Anfrage auf der Website genehmigen lassen.

Dabei muss sichergestellt sein, dass der regelmäßige Trainings- und Sportbetrieb durch Drittnutzer nicht beeinträchtigt wird. Je nach Art der Nutzung kann ein Entgelt anfallen.

Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Sportanlage besteht nicht. Eine widerrechtliche Nutzung der Sportanlage wird zur Anzeige gebracht.

§ 3 Aufsichtspflicht

Der Sportpark darf nur in Anwesenheit einer eingewiesenen Aufsichtsperson (Trainer, Übungsleiter) genutzt werden. Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer der Nutzung die Verantwortung dafür, dass der Platz und seine Nebenanlagen nur im Rahmen der festgelegten Bestimmungen genutzt werden. Drittnutzer müssen jeweils eine verantwortliche Person benennen, die für die Einhaltung der Bestimmungen zuständig ist.

§ 4 Nutzungszeiten

Die Anlage darf an Wochentagen bis maximal 22:00 Uhr genutzt werden. An Wochenenden richtet sich die Nutzung nach dem Belegungsplan. Jede weitere Nutzung ist mit der Geschäftsstelle im Vorfeld abzuklären. An stillen Feiertagen ist eine Nutzung generell untersagt.

§ 5 Weitere Ordnungsregeln

  1. Fahrräder sind in den Fahrradständern abzustellen.
  2. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  3. Das Besteigen und Überklettern der Zaunanlage ist untersagt.
  4. Auf der gesamten Anlage besteht Rauchverbot; dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
  5. Das Mitführen und der Konsum alkoholischer Getränke sind außerhalb genehmigter Vereinsveranstaltungen untersagt.
  6. Die Einfahrt und das Parken auf der Anlage sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Fahrräder, E-Scooter, Lieferverkehr und Fahrzeuge mit Sondergenehmigung; diese dürfen die Anlage ausschließlich im Schritttempo befahren.

Vom Rauch- und Alkoholverbot ist der Gaststättenbereich ausgenommen.

§ 6 Nutzung der Flutlichtanlage

Die Flutlichtanlage wird ausschließlich durch autorisierte Personen ein- und ausgeschaltet. Diese Personen tragen eigenverantwortlich Sorge dafür, dass die Stromkosten in Relation zum Nutzen stehen und kein Strom verschwendet wird.

§ 7 Nutzungseinschränkungen

Bei schlechtem Wetter entscheidet der Platzwart und/oder der Vorstand über die Nutzung der Rasenfläche, Laufbahn, Tennisplätze und sonstigen Flächen.

Wenn das Schild „Platz gesperrt” aufgestellt ist, ist die Nutzung des Platzes verboten.

§ 8 Fußball auf dem Rasenplatz

Vereinsmitgliedern und Vertragspartnern ist das Fußballspielen auf dem Rasenplatz gestattet. Dabei dürfen keine Stollenschuhe getragen werden. Auf allen anderen Flächen des Sportparks ist das Fußballspielen untersagt.

Die mobilen Tore sind nach der Nutzung an die dafür vorgesehenen Plätze außerhalb des Spielfelds zu stellen.

Der Platzwart darf Nutzungsverbote bzw. Platzverweise aussprechen. Auch Vereinsmitglieder sollen bei unberechtigter Nutzung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

§ 9 Schnupperangebote

Die Pickleballfelder auf der südlichen Tartanfläche sowie die Tennisübungswand können von Nichtmitgliedern zu ausgewiesenen Zeiten genutzt werden, um die beiden Sportarten zu erproben. Ein Aushang zu den Zeiten befindet sich am Zaun der Tennisübungsanlage.

Schläger und Bälle sind nach der Nutzung in die dafür vorgesehenen Boxen zurückzulegen.

§ 10 Hunde

Auf der gesamten Anlage ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Hunde bleiben außerhalb der Spielfelder, Laufbahn und Rasenflächen.

§ 11 Videoüberwachung

Zum Schutz vor Beschädigungen, Vandalismus, Diebstahl und unbefugtem Zutritt wird der Sportpark Friesenplatz einschließlich der Eingangsbereiche und des Umfelds rund um die Uhr per Videokamera überwacht. Auf die Videoüberwachung wird durch entsprechende Beschilderung an den Eingängen hingewiesen; das Betreten der Anlage erfolgt somit in Kenntnis dieser Überwachung.

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist der Homberger Turnverein von 1878 e.V., Friesenplatz 1, 47198 Duisburg. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse zum Schutz des Vereinseigentums und zur Abwehr von Straftaten).

Die Aufzeichnungen werden verschlüsselt gespeichert und nach spätestens 72 Stunden automatisch gelöscht. Eine Auswertung erfolgt ausschließlich anlassbezogen, etwa bei Sachbeschädigung oder Diebstahl. In solchen Fällen können die Aufnahmen an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.

Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Anfragen sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Zudem besteht das Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

§ 12 Haftung

Der Verein haftet nicht für Schäden, die den Benutzern aus der Benutzung des Sportparks entstehen. Benutzer und Zuschauer haften für die von ihnen zu vertretenden Schäden und Verschmutzungen gegenüber dem Verein.